Die Abgeordneten Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Karin Stief-Kreihe und Brigitte Somfleth (SPD) hatten gefragt: "Welche Genehmigungen in Trinkwasserschutzgebieten sind seit 2010 in der Region Bremen/Niedersachsen wann genau von wem beantragt und wann vom LBEG genehmigt worden?"
Wirtschaftssminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 2.: "Aufgrund der großen Anzahl an Wasserschutzgebieten in Niedersachsen können die in dem Zeitraum seit 2010 vom LBEG erteilten Genehmigungen nicht ohne manuelle Durchsicht der dort vorhandenen Akten festgestellt werden. Dies wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht leistbar ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen."
..............................................................
Anmerkung dazu:
Der "erhebliche Aufwand" besteht darin, den "NIBIS-KARTENSERVER" zu öffnen und gleichzeitig die Optionen "Bohrungen des tieferen Untergrundes" sowie "Geothermie" zu öffnen. Die Wasserschutzgebiete sind dort eingezeichnet.
http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#
http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5459&article_id=105781&_psmand=18
------------------------------------------------------------------
Nachtrag:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=562&article_id=110051&_psmand=4
Anmerkung:
Nicht geregelt wurden Versenkbohrungen
neu: Referat L3.2 "Grundwasser- und Abfallwirtschaft, Altlasten" soll LBEG-intern beteiligt werden. (Stellungnahme)
----------------------------------------------------------------
Eine Aufstellung der Bohrungen/Versenkbohrungen in Wasserschutzgebieten hat die Behörde jedoch noch nicht veröffentlicht. (Stand: Februar 2013)